Wann die Verdoppelung der Geldbuße droht

Wann die Verdoppelung des Bußgelds droht

Wer mit 46 km/h anstatt der erlaubten 30 km/h innerorts mit dem Pkw geblitzt wird, erhält dafür in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro zuzüglich 28,50 Euro Auslagen und Gebühren. Der Betroffene wundert sich aber, wenn die Bußgeldstelle diese Regelgeldbuße im Bußgeldbescheid plötzlich auf 140 Euro verdoppelt hat. Ist das rechtmäßig?

Die Bußgeldstelle darf gem. § 3 Abs. 4a BKatV die Geldbuße verdoppeln, wenn sie eine vorsätzliche Begehung der Tat annimmt. Vorsätzlich missachtet ein Autofahrer die Geschwindigkeitsbegrenzung nach der Rechtsprechung des Kammergerichts (3 Ws (B) 47/19 - 122 Ss 24/19, Entscheidung vom 06.03.2019) und des Brandenburgischen OLG (53 Ss-OWi 684/20, Entscheidung vom 19.02.2021), wenn er mit mehr als 40% der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unterwegs ist. Das ist in unserem Fallbeispiel bereits ab 42 km/h der Fall! In jedem Fall sollte gegen eine solche Entscheidung dennoch Einspruch eingelegt werden, denn bei der Erhöhung der Geldbuße muss auch auf den konkreten Einzelfall abgestellt werden.

Aber auch das Gericht kann nach einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nachträglich die Geldbuße erhöhen, wenn es in der mündlichen Verhandlung darauf hinweist (sog. Vorsatzhinweis). Der Betroffene kann dann immer noch seinen Einspruch zurücknehmen und die Erhöhung des Bußgelds damit abwenden.

Übrigens: Auch Voreintragungen im Fahreignungsregister („Punkte in Flensburg“) können zu einer Erhöhung der Geldbuße führen. Ein erhöhtes Bußgeld wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung droht also auch demjenigen, der schon Punkte wegen zu schnellen Fahrens gesammelt hat. Diese Punkte werden nach den neuen Tilgungsregeln 2,5 Jahre nach Eintragung automatisch wieder gelöscht.

Daher gilt: Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist vor diesem Hintergrund schon deshalb zu empfehlen, weil durch den Einspruch keine Verschlechterung der Rechtsfolge droht. Es kann für den Betroffenen also nur besser, aber nicht schlechter werden.

Manchmal kann es aber auch im Sinne des Betroffenen von Vorteil sein, ein erhöhtes Bußgeld zu akzeptieren. Diese Regelung kommt unter bestimmten Umständen zum Tragen, wenn es um die Kompensation eines Fahrverbots geht. Derjenige, für den die Verhängung eines Fahrverbots eine besondere Härte bedeutet, kann gegen ein erhöhtes Bußgeld das Fahrverbot kompensieren. Ich berate Sie hierzu gern.