Beratung und Prozessführung in verkehrsrechtlichen und vertraglichen
Angelegenheiten in Berlin und Brandenburg
Seit 16 Jahren bearbeite ich als Rechtsanwalt, Projektleiter und leitender Beamter in der Justizverwaltung Mandate und Projekte aus den Rechtsgebieten Vertragsrecht, Vergaberecht, Arbeitsrecht, Verkehrszivil- und Verkehrsstrafrecht sowie Mietrecht.
Die Rechtsmaterie ist so vielfältig wie das Leben. Um Mandanten kompetent, sicher und zuverlässig beraten zu können, ist es erforderlich, sich auf bestimmte Rechtsgebiete zu konzentrieren. Ich biete Ihnen daher vor allem Beratung und Prozessführung im Verkehrsrecht und Vertragsrecht. Was diese Rechtsgebiete für Sie im Einzelnen beinhalten, sehen Sie unter dem Menüpunkt „Verkehrsrecht“ und „Vertragsrecht“. Um Ihnen ein breites Portfolio an Beratung und Prozessführung anbieten zu können, haben wir uns in der Bürogemeinschaft zusammengeschlossen, in der jeder Anwalt schwerpunktmäßig ein anderes Rechtsgebiet bearbeitet. Sie sind daher in unserer Bürogemeinschaft auch sehr gut aufgehoben, wenn es um Familienrecht, Erbrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht oder Verwaltungsrecht geht.
Fragen kostet nichts. Informieren Sie sich unverbindlich über Gebühren und Kosten.
Das Verkehrsrecht deckt das ganze rechtliche Spektrum rund um die Fahrzeugmobilität ab. Von Erwerbsverträgen über Schäden und Unfälle, über Straf- und Bußgeldverfahren bis zu Fragen zum Erwerb, Erhalt oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis finden Sie bei mir Antworten auf Ihre Fragen zu diesen Themen:
Führerscheinverfahren:
Neuerteilung, Erhalt, Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Straf- und OWi-Verfahren:
Bußgeldbescheide, strafrechtliche Ermittlungsverfahren
Haftungs- und Schadensrecht:
Unfall und Beschädigungen
Verkehrsvertragsrecht:
Kauf, Leasing, Finanzierung, Gewährleistung, Garantie
Versicherungsrecht:
Versicherungsvertrag, Haftplicht, Kasko
Ich berate und vertrete Sie in allen zivilrechtlichen Vertragsrechtsfragen. Sie möchten einen Ihnen vorgelegten Vertrag prüfen lassen, einen Vertrag rechtlich geprüft aufsetzen, eine vertragliche Vereinbarung gerichtlich durchsetzen oder eine gegen Sie erhobene Forderung aus Vertrag abwehren oder eine Forderung aus Vertrag selbst geltend machen? Dann lassen Sie sich in meiner Kanzlei beraten!
Sie haben als Vermieter Fragen zum Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) oder wünschen eine anwaltliche Vertretung Ihrer Interessen in einer mietrechtlichen Angelegenheit? Ich berate und vertrete gerichtlich und außergerichtlich Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen in allen mietrechtlichen und WEG-Angelegenheiten. Als Inhaber einer Wohnungsverwaltung vertrete ich anwaltlich nur die Vermieter- und Eigentümerseite.
Terminsvertreter und Korrespondenzanwalt in Berlin und Brandenburg
Die Rechtsanwaltsvergütung ist kein Geheimnis und sollte schon gar keine Überraschung sein.
Die Vergütung für Rechtsanwälte ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt. Die Rechtsanwaltsvergütung orientiert sich dabei an dem sogenannten Streitwert. Das ist die Summe, um die die Parteien tatsächlich streiten. Bei einem Antrag auf Wandlung eines Kaufvertrages über ein gebrauchtes Auto zum Kaufpreis von 12.000€ ist der Streitwert 12.000€. Bei vielen Streitigkeiten lässt sich dieser Streitwert aber nicht so einfach wie in diesem Beispiel ermitteln. Dafür sind im RVG für bestimmte Streitfälle bestimmte Streitwerte festgelegt worden oder eine Berechnungsgrundlage vorgeschrieben.
Gemäß § 3a RVG dürfen Rechtsanwälte aber auch eine streitwertunabhängige Vergütung vereinbaren, z.B. pauschal oder in Form von Stundensätzen.
Grundsätzlich rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Das muss ich insbesondere dann tun, wenn der Streitfall über eine Rechtsschutzversicherung abgerechnet wird. Dies gilt auch für Ihren möglichen Selbstbehalt, den Sie trotz Rechtsschutzversicherungsschutz pro Schadenfall selbst tragen müssen.
Bei Beratungen auf dem Gebiet des Vertragsrechts rechne ich nach Stundensatz ab. Der Stundensatz beträgt 210€ zzgl. Umsatzsteuer. Der Stundensatz wird im 15-Minuten-Rhythmus abgerechnet.
In jedem Fall können Sie aber ohne ein finanzielles Risiko Ihr Anliegen von mir prüfen lassen. Ich berechne Ihnen für das Erstgespräch und die Beurteilung der Sach- und Rechtslage gem. § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG 190€ zzgl. Umsatzsteuer, wenn Sie Verbraucher sind. Sollten Sie mir dann das Mandat zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in dieser Sache erteilen, wird Ihnen die Erstberatungsgebühr zu 100% angerechnet.
Erstberatungen müssen vor Ort bar, mit PayPal oder Kreditkarte bezahlt werden. Bei Verkehrsrechtsangelegenheiten, die nicht über eine Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden, ist ein Vorschuss in Höhe von 200€ zu zahlen. Bei Abrechnungen auf Studenbasis sind zwei Beratungsstunden im Voraus zu zahlen.
Tobias Julius
Stralauer Platz 33-34
-im Energieforum-
10243 Berlin
Zweigstelle:
Genshagener Straße 27
14979 Großbeeren
+49 (030) 54 90 90 43
+49 (030) 54 90 90 43-9
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!